Was Sie schon immer über Antigentests und Schnelltests wissen wollten …
Was? Warum? Wie? Wo? Wer?
Seit Anfang 2020 bestimmte die Corona-Pandemie unseren Alltag – und forderte die Menschen in Kliniken und Pflegeheimen. Infektionsschutzgesetz, Bundesnotbremse und andere Corona-Maßnahmen setzen seit einiger Zeit auf verschiedene Corona-Tests, um einen Teil der Normalität wieder herzustellen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Antigentests.
Dass man durch regelmäßige Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachweisen kann, ist hinlänglich bekannt. Sie gelten als prophylaktische „Waffe“ im Kampf gegen das Coronavirus. Schon seit dem Beginn der Pandemie erforschen Wissenschaftler unterschiedliche Testverfahren, damit ohne großen Aufwand und in sehr kurzer Zeit ein verlässliches Resultat vorliegt. Inzwischen gibt es drei differente Tests auf dem Markt: PCR-Test, Antikörper- und Antigentest.
Die Antworten auf die fünf häufigsten Fragen zum Antigentest.
WAS verbirgt sich hinter dem Begriff Antigentest?
Der Antigentest wird auch Antigen-Schnelltest oder Schnelltest genannt.
Antigentests dienen in erster Linie dem zeitnahen Ausschluss einer COVID-19-Infektion. Besonders zu beachten ist, dass dieses Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme wiedergibt. Ein positiver Befund sollte nachfolgend unverzüglich durch einen PCR-Labortest bestätigt werden und unterliegt der Meldepflicht.
Der große Pluspunkt der Antigentests liegt darin, dass ohne komplizierte Organisation und aufwendige Labore in kürzester Zeit direkt am Ort der Abstrichentnahme das Resultat zur Verfügung steht.
WARUM werden Antigentests eingesetzt?
Antigentests sind als Erweiterung der PCR-Tests deshalb angebracht, weil sie ein rasches Ergebnis generieren und eine Kategorisierung in potenziell Infizierte und potenziell Nicht-Infizierte erlauben. Auf diese Weise können infizierte Menschen schnell ausfindig gemacht und die Verbreitung einer Ansteckung kann dadurch eingedämmt werden. Während die Auswertungen der PCR-Tests meistens mehrere Tage benötigen, liefern die neuen Antigen-Schnelltests die relevanten Daten bereits in ca. 30 Minuten, können in großer Stückzahl produziert werden und sind zudem kostengünstig.
Die Schnelltests auf der Antigenbasis können des Weiteren sinnvoll sein, um Menschen zu diagnostizieren, die trotz des Kontaktes mit COVID-19-infizierten Personen selbst (noch) keinerlei Symptome aufweisen.
WIE funktioniert ein Antigentest?
Der Nachweis bei PCR- und Antikörper-Tests erfolgt über das Erbmaterial des Virus, der Antigentest basiert auf der Analyse eines Abstrichs, der wie beim PCR-Test dem Nasen-Rachenraum entnommen wird und spezielle Eiweiße des Coronavirus untersucht. Manchmal werden alternative Testsysteme verwendet, z. B. Gurgel-, Speichel- oder etwa Stuhlproben, die sich für Menschen mit Behinderung oder Kinder besser eignen.
Die Abstrichprobe wird in einem Röhrchen mit einer Testlösung in Kontakt gebracht, die durch spezifische Antikörper mit einem Farbmolekül gekennzeichnet ist. Vergleichbar mit einem Schwangerschaftstest kann man anhand eines Streifens ablesen, ob das Oberflächenprotein des Virus mit dem Teststreifen reagiert hat, was durch eine Farbveränderung sichtbar wird. Eine komplizierte Laborausrüstung ist für Antigentests nicht erforderlich, denn es reichen kleine portable Analyseapparate aus.
Von zwei Faktoren wird im Zusammenhang mit Antigentests gesprochen: Spezifität und Sensitivität.
Unter Spezifität versteht man die Testsicherheit, die für die Schnelltests als ausgezeichnet angesehen wird. Zu den Nachteilen der Antigentests gehört, dass die Sensitivität 10-15 % unter den Werten eines PCR-Tests liegt und durch diese Unzuverlässigkeit eine COVID-Erkrankung nicht definitiv ausgeschlossen werden kann. Man braucht für ein korrektes Ergebnis eine größere Virusmenge, die zu einem recht frühen Infektionszeitpunkt nicht vorliegt und möglicherweise kein positives Resultat liefert. Dasselbe trifft auf die Zeit nach der zweiten Woche des Symptombeginns zu. Der Testzeitpunkt spielt ergo eine wesentliche Rolle. Eine höhere Fehlerquote ist daher im Vergleich zum PCR-Test vorhanden.
Für das epidemiologische Testverfahren bei Personen mit leichten Symptomen sind die Risikofaktoren als sekundär zu betrachten, denn es handelt sich fast ausschließlich um Betroffene mit niedriger Viruslast oder fehlender bzw. geringer Infektiosität. Bei 95-98 % liegt der Sensitivitätswert der Menschen, die infektiös sind und isoliert werden müssen.
WO werden Antigentests eingesetzt?
Die problemlose Handhabung der Antigentests erlaubt einen mannigfaltigen Einsatz, z. B. in der Notaufnahme der Krankenhäuser, um bei der Einweisung der Patienten eine Infektion auszuschließen. Des Weiteren kommen die Schnelltests beispielsweise in Arztpraxen ohne eigene Labore, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Reha-Anstalten, Schulen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und bei mobilen Pflegediensten zum Einsatz.
Patienten mit ambulanten Operationen oder bei einer Dialyse können vor dem Betreten der Praxisräume mit Hilfe eines Antigentests an Ort und Stelle getestet werden. Es ist unerlässlich, einen Ausschluss der Erkrankung zu dokumentieren, damit die Besucher oder das Praxispersonal nicht als Überträger des Virus fungieren.
Eine präventive Nutzung ist besonders dort angezeigt, wo Menschen trotz Etablierung des Home Office und anderer einschränkender Arbeitsmaßnahmen zusammen arbeiten und leben müssen, z. B. Menschen im Betreuten Wohnen, Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, Erzieher und Lehrer, Arbeiter im produzierenden Gewerbe. Auf diese Weise kann man durch regelmäßige Antigentests verhindern, dass das Coronavirus sich unkontrolliert verbreitet.
Sollten kulturelle Veranstaltungen wieder erlaubt sein, kann auch vor dem Eintritt ins Theater oder Kino ein Antigentest durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Bundesregierung hat bestimmt, dass sich alle Bürger seit dem 8. März 2021 einmal pro Woche kostenlos durch einen Antigentest testen lassen dürfen, z. B. in einem speziell dafür eingerichteten Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke. Die Testperson erhält nach dem Schnelltest einen schriftlichen Nachweis, der neben dem Namen ebenfalls den Zeitpunkt, das Ergebnis und den Testort dokumentiert.
WER darf Antigentests durchführen, beschaffen und beantragen?
Ein Antigentest darf nur von eigens geschulten Personen vorgenommen werden, die mit einem Abstrichtupfer eine Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege entnehmen. Ist eine exakte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs nicht gewährleistet, kann das Schnelltestergebnis verfälscht sein. Das ausgebildete Personal muss dabei die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigen.
Die Beschaffung der Schnelltests für z. B. Schulen, Heime oder Testzentren liegt in der Hoheit der Bundesländer, wobei der Bund durch den Ankauf bei unterschiedlichen Herstellern große Kontingente bereitgestellt hat. Spezielle Einrichtungen, bspw. Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Tageskliniken, dürfen Antigen-Schnelltests eigenverantwortlich beschaffen und anwenden und anschließend mit den kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
Die Bundesländer organisieren neben der Beschaffung ebenso die Tests vor Ort, sind für den Aufbau der Testzentren verantwortlich und kommen für die Versorgung der Einrichtungen, wie z. B. Kitas und Schulen, selbst auf.
Vom Bund werden hingegen die Kosten für die individuellen Antigentests in Apotheken und Praxen übernommen und mit einem Betrag von 18 Euro für das Testkit inkl. der Durchführung abgegolten.
Private Firmen, die ihre Belegschaft oder Kunden testen möchten, übernehmen die Kosten ohne staatliche Unterstützung aus eigener Tasche.
Für die Beantragung der Antigen-Schnelltests müssen Pflegeheime und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen dem zuständigen Gesundheitsamt ein Testkonzept vorweisen. Das örtliche Gesundheitsamt bestimmt, mit wie vielen Antigentests eine Institution versorgt werden soll und wie viele Testkits von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Dabei ist die Anzahl der Bestellungen von der Menge der Menschen abhängig, die in der Einrichtung untergebracht, betreut, gepflegt oder behandelt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hält auf seiner Homepage Informationen zu Antigen-Schnelltests bereit und empfiehlt über eine Liste die erstattungsfähigen Antigentests, die dann über die gewöhnlichen Handelswege wie Leonda Medical und vor allem über Apotheken, Großhandel oder Produzenten gekauft werden können.